Über uns . . .

Transtastic – für Toleranz und Akzeptanz der trans Community


Willkommen bei Transtastic!

Wir sind ein engagierter Verein, der sich leidenschaftlich für die Toleranz und Akzeptanz der trans Community einsetzt. Unser Ziel ist es, eine Welt zu schaffen, in der jeder Mensch unabhängig von seiner Geschlechtsidentität vollständig akzeptiert und respektiert wird.

Unsere Arbeit konzentriert sich auf drei wichtige Säulen:

  1. Vernetzung: Wir bringen trans Menschen und professionelle Institutionen zusammen, um ein starkes Netzwerk aufzubauen. Durch den Austausch von Erfahrungen und Informationen möchten wir eine unterstützende Gemeinschaft schaffen, in der sich trans Menschen gegenseitig unterstützen können.
  2. Wissensaustausch: Bei Transtastic legen wir grossen Wert auf den Wissensaustausch. Wir organisieren regelmäßig Veranstaltungen, Workshops und Schulungen zu verschiedenen Themen wie Coming Out, Transidentität und LGBTQIA-Fragen. Unser Ziel ist es, das Bewusstsein zu schärfen, Informationen zu vermitteln und ein besseres Verständnis für die Herausforderungen und Bedürfnisse von trans Personen zu fördern.
  3. Politisches Engagement: Wir setzen uns politisch ein, um positive Veränderungen zu bewirken. Unser Ziel ist es, Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität zu bekämpfen und die Rechte der trans Community zu stärken. Wir arbeiten an Gesetzesänderungen und setzen uns für eine inklusive und gerechte Gesellschaft ein, in der jeder Mensch gleiche Rechte und Chancen hat.

Wir sind

Wir sind eine Gemeinschaft von Menschen, die sich für die Rechte und das Wohlergehen der trans Community einsetzen. Unsere Mitglieder kommen aus unterschiedlichen Hintergründen und haben unterschiedliche Erfahrungen, aber wir teilen alle das Ziel, eine Welt zu schaffen, in der jeder Mensch respektiert und akzeptiert wird, unabhängig von Geschlecht oder Geschlechtsidentität.

Werte

Unsere Arbeit bei Transtastic beruht auf den folgenden Werten: Respekt, Toleranz, Gleichheit und Empathie. Wir glauben daran, dass jeder Mensch das Recht hat, seine Geschlechtsidentität frei auszudrücken und dass es unsere Pflicht ist, sicherzustellen, dass diese Freiheit respektiert und geschützt wird. Wir sind uns bewusst, dass es immer noch eine Menge Diskriminierung und Vorurteile gegenüber der trans Community gibt und wir setzen uns dafür ein, diese zu bekämpfen.

Mission

Unsere Mission bei Transtastic ist es, eine offene und unterstützende Umgebung zu schaffen, in der sich jeder Mensch unabhängig von seiner Geschlechtsidentität sicher und wohlfühlen kann. Wir bieten eine Vielzahl von Ressourcen und Dienstleistungen an, um die trans Community zu unterstützen, anzuleiten und zu informieren. Wir setzen uns dafür ein, positive Veränderungen in der Gesellschaft zu bewirken, indem wir Bewusstsein schaffen, Diskriminierung bekämpfen und eine Welt schaffen, in der jeder Mensch frei und glücklich leben kann.

Die Statuten

Verein Transtastic

  1. Name und Sitz
    Unter dem Namen Transtastic besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Wil SG. Er ist politisch unabhängig und konfessionell neutral
  2. Ziel und Zweck
    Förderung der Gleichstellung und Akzeptanz von trans Personen in der Gesellschaft. Der Zweck des Vereins Transtastic ist es also, die Interessen und Bedürfnisse der trans Community zu vertreten und sich für ihre Rechte einzusetzen

    Der Verein Transtastic hat als Ziel die Vernetzung von trans Personen und die Schaffung eines unterstützenden sozialen Netzwerks, in dem sie sich austauschen, unterstützen und voneinander lernen können. Durch die Vernetzung und Zusammenarbeit innerhalb der trans Community sollen auch gemeinsame Anliegen und Bedürfnisse identifiziert und angegangen werden können.

    Ein weiteres Ziel des Vereins Transtastic ist die Förderung der Gleichstellung und Akzeptanz von trans Personen in der Gesellschaft. Hierzu kann der Verein beispielsweise Informationsveranstaltungen, Workshops und Schulungen anbieten, um Vorurteile und Diskriminierung abzubauen und ein besseres Verständnis für die Situation von trans Personen zu schaffen. Auch können politische und gesellschaftliche Massnahmen unterstützt und gefördert werden, so wie die Förderung zum Zwecke der Soziahilfe, die trans Personen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen.

    Insgesamt hat der Verein Transtastic also das Ziel, trans Personen zu unterstützen und ihre Rechte und Interessen zu vertreten, sowie die Gleichstellung und Akzeptanz von trans Personen in der Gesellschaft zu fördern.
  3. Mittel
    Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über folgende Mittel:
    – Mitgliederbeiträge
    – Gönnerbeiträge
    – Erträge aus eigenen Veranstaltungen
    – Subventionen
    – Erträge aus Leistungsvereinbarungen
    – Spenden und Zuwendungen aller Art

    Die jährlichen Mitgliederbeiträge betragen:
    – Für Aktivmitglieder bis 20 Jahre sowie bei Bedarf auf Grund der finanziellen Situation (namentlich für Student*innen/Ausbildung, Bezug von IV/AHV/Sozialhilfe): CHF 30.-
    – Für Aktivmitglieder > 20 Jahre: CHF 100.-
    – Für Fördermitglieder: CHF 300.- bis variabel

    Die Mitgliederbeiträge können durch die Mitgliederversammlung angepasst werden. Aktivmitglieder bezahlen einen höheren Beitrag als Passivmitglieder. Ehrenmitglieder und amtierende Vorstandsmitglieder sind vom Beitrag befreit. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
  4. Mitgliedschaft
    Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, denen der Vereinszweck
    ein Anliegen ist.

    Aktivmitglieder mit Stimmrecht sind natürliche Personen, welche die Angebote und Einrichtungen des Vereins nutzen.

    Fördermitglieder ohne Stimmrecht können natürliche oder juristische Personen sein,
    welche den Verein ideell und finanziell unterstützen.

    Der Eintritt in den Verein kann jederzeit erfolgen, Aufnahmegesuche sind an den
    Vorstand zu richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand endgültig.
  5. Erlöschen der Mitgliedschaft
    Die Mitgliedschaft erlischt
    – bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
    – bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung der juristischen Person.
  6. Austritt und Ausschluss
    Ein Vereinsaustritt ist jederzeit mit Meldung an den Vorstand möglich.
    Für das angebrochene Jahr ist der volle Mitgliederbeitrag zu bezahlen.
    Ein Mitglied kann jederzeit ohne Angaben von Gründen vom Vorstand
    ausgeschlossen werden.
    Bleibt ein Mitglied trotz Mahnung den Mitgliederbeitrag schuldig, kann es vom Vorstand
    ohne Weiteres ausgeschlossen werden.
  7. Organe des Vereins
    Die Organe des Vereins sind:
    a: die Mitgliederversammlung
    b: der Vorstand
    c: die Geschäftsstelle
    d: kann: die Revisionsstelle
  8. Die Mitgliederversammlung
    Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich in der ersten Hälfte des Jahres statt. Die Mitgliederversammlung kann sowohl physisch wie auch online abgehalten werden. Hybrid-Veranstaltungen sind auch erlaubt.

    Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder 8 Wochen im Voraus schriftlich unter
    Angabe der Traktanden eingeladen. Einladungen per E-Mail sind gültig.

    Anträge von Mitgliedern für zusätzliche Geschäfte zuhanden der Mitgliederversammlung
    sind bis spätestens 1 Woche schriftlich und begründet dem Vorstand einzureichen.

    Der Vorstand oder 1/5 der Mitglieder können jederzeit die Einberufung einer
    ausserordentlichen Mitgliederversammlung unter Angaben des Zwecks verlangen. Die
    Versammlung hat spätestens 4 Wochen nach Eingang des Begehrens zu erfolgen.

    Die Mitgliederversammlung hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben und Kompetenzen:
    a: Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
    b: Genehmigung des Jahresberichts des Vorstands
    c: Entgegennahme des Revisionsberichts und Genehmigung der Jahresrechnung
    d: Entlastung des Vorstandes
    e: Wahl des Präsidenten/der Präsidentin und der übrigen Vorstandsmitglieder
    f: Anpassung der Mitgliederbeiträge
    g: Kenntnisnahme des Jahresbudgets
    h: Kenntnisnahme über das Tätigkeitsprogramm
    i: Beschlussfassung über Anträge des Vorstands und der Mitglieder
    j: Änderung der Statuten
    k: Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Verwendung des
    Liquidationserlöses

    Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der
    Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.

    Die Mitglieder fassen die Beschlüsse mit dem einfachen Mehr der abgegebenen
    Stimmen. Bei Stimmengleichheit fällt die/der Vorsitzende den Stichentscheid.

    Statutenänderungen benötigen die Zustimmung einer 2/3-Mehrheit der anwesenden
    Stimmberechtigten.

    Ein Vereinsmitglied kann sich in der Mitgliederversammlung via schriftlicher Vollmacht
    von einem anderen Vereinsmitglied vertreten lassen. Jedes Vereinsmitglied kann
    höchstens 1 Mitglied vertreten.

    Über die gefassten Beschlüsse ist zumindest ein Beschlussprotokoll abzufassen.
  9. Der Vorstand
    Der Vorstand besteht aus 2 – 4 Personen.
    Die Amtszeit beträgt 4 Jahre. Wiederwahl ist zulässig.
    Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen.
    Er erlässt Reglemente.
    Er kann Arbeitsgruppen (Fachgruppen) einsetzen.
    Er kann für die Erreichung der Vereinsziele Personen gegen eine angemessene
    Entschädigung anstellen (nach Arbeitsrecht) oder beauftragen.
    Der Vorstand verfügt über alle Kompetenzen, die nicht von Gesetzes wegen oder
    gemäss diesen Statuten einem anderen Organ übertragen sind.

    Im Vorstand sind folgende Ressorts vertreten:
    a: Präsidium
    b: Vizepräsidium
    c: Finanzen
    d: Aktuariat

    Ämterkumulation ist möglich.
    Der Vorstand konstituiert sich mit Ausnahme des Präsidiums selber.
    Der Vorstand versammelt sich, sooft es die Geschäfte verlangen. Jedes
    Vorstandsmitglied kann unter Angabe der Gründe die Einberufung einer Sitzung
    verlangen.
    Sofern kein Vorstandsmitglied mündliche Beratung verlangt, ist die Beschlussfassung auf
    dem Zirkularweg (auch E-Mail) gültig.
    Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich und unentgeltlich tätig, er hat Anrecht auf Vergütung der effektiven Spesen.
  10. Die Revisionsstelle
    Der Vorstand wählt 2 Rechnungsrevisoren oder eine juristische Person, welche die
    Buchführung kontrollieren und mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle
    durchführen.
    Die Revisionsstelle erstattet dem Vorstand zuhanden der Mitgliederversammlung Bericht.
    Die Amtszeit beträgt 4 Jahre. Wiederwahl ist zulässig.
  11. Zeichnungsberechtigung
    Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift des/der Präsident/in zusammen
    mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes.
  12. Haftung
    Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung
    der Mitglieder ist ausgeschlossen.
  13. Auflösung des Vereins
    Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ordentlichen oder
    ausserordentlichen Mitgliederversammlung mit dem Stimmenmehr von 3/4 der
    anwesenden Mitglieder erfolgen.
    Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine steuerbefreite
    Organisation in der Schweiz, welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt.
    Die Verteilung des Vereinsvermögens unter den Mitgliedern ist ausgeschlossen.
  14. Inkrafttreten
    Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 26.05.2023 angenommen
    und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.