Österreich hat sich mit einem aktuellen Entscheid des Verwaltungsgerichtshofs in eine Reihe mit Russland und Ungarn gestellt und die rechtliche Anerkennung von trans Person stark eingeschränkt. Diese Entscheidung stellt einen schwerwiegenden Verstoss gegen die Europäische Menschenrechtskonvention dar und wirft, laut Human Rights Watch, Fragen nach dem Schutz der Rechte von trans Personen in Österreich auf. Im Spartacus Gay Travel Index 2019, der die LGBTQ+-Freundlichkeit von Ländern bewertet, erreichte Österreich einen beachtlichen vierten Platz von 197 Ländern. Die aktuelle Entscheidung steht jedoch im Kontrast zu dieser grundsätzlich positiven Haltung gegenüber LGBTQ+-Rechten und wirft einen Schatten auf die bisherigen Bemühungen Österreichs, wie die Bereitstellung von Millionen Euro zur Entschädigung von vor 2000 verfolgten Homosexuellen. In diesem Artikel untersuchen wir die Hintergründe dieser Entscheidung, vergleichen die Situation mit Russland und Ungarn und beleuchten die Rolle der Europäischen Menschenrechtskonvention in diesem Kontext.
Vergleich mit Russland und Ungarn
Die Situation in Österreich ähnelt nun der in Russland und Ungarn, wo die rechtliche Anerkennung von trans Personen ebenfalls stark eingeschränkt ist.
Ungarn:
- Im Jahr 2020 verabschiedete das ungarische Parlament ein Gesetz, das Transgender- und intersexuellen Menschen die rechtliche Änderung ihres Geschlechts verbietet.
- Das Verfassungsgericht bestätigte dieses Gesetz und schloss damit neue Anträge auf rechtliche Geschlechtsanerkennung aus.
- Trotz eines Dekrets aus dem Jahr 2017, das die Änderung des rechtlichen Geschlechts theoretisch ermöglichte, weigert sich die ungarische Regierung seit 2018, Anträge auf rechtliche Geschlechtsänderung zu bearbeiten.
- Diese Gesetzgebung gefährdet trans Personen in Ungarn, da sie Diskriminierung und Gewalt aufgrund von Unstimmigkeiten zwischen ihrer Geschlechtsidentität und ihren Ausweisdokumenten ausgesetzt sein können.
- Zudem gibt es einen neuen Gesetzesentwurf in Ungarn, der Transfrauen von Pensionsleistungen ausschließen soll, die bisher nur Frauen zugänglich waren.
Russland:
- Im Jahr 2023 verabschiedete Russland ein Gesetz, das die Änderung des Geschlechts in offiziellen Dokumenten und medizinische Eingriffe zur Geschlechtsangleichung verbietet.
- Dieses Gesetz annulliert auch Ehen von Personen, die sich einer Geschlechtsangleichung unterzogen haben, und verbietet ihnen die Adoption von Kindern.
- Russland geht damit noch weiter als Ungarn und verbietet jegliche Form der Geschlechtsangleichung und rechtlichen Anerkennung von Transpersonen.
- Bereits 2013 wurde in Russland ein Gesetz verabschiedet, das die „Propaganda nicht-traditioneller sexueller Beziehungen“ unter Minderjährigen verbietet, was die Verbreitung jeglicher Informationen zu LGBTQ+-Themen einschließen kann.
- Aktivisten, die gegen das Verbot der Geschlechtsangleichung protestierten, wurden festgenommen und strafrechtlich verfolgt.
- Die Änderungen im russischen Gesetz gelten jedoch nicht rückwirkend für Personen, die die rechtliche Geschlechtsanerkennung vor Inkrafttreten der Änderungen erhalten haben.
Österreich befindet sich nun in Gesellschaft dieser Länder, die die Rechte von trans Personen missachten. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs stellt einen gefährlichen Präzedenzfall dar und könnte, laut The Pink News, zu weiteren Einschränkungen der Rechte von Transpersonen in Österreich führen.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs
Am 20. Januar 2025 entschied der Verwaltungsgerichtshof in Österreich, die rechtliche Anerkennung von trans Personen einzuschränken. Damit darf nur noch das biologische, physische Geschlecht im Personenstandsregister, auf Geburtsurkunden, Reisepässen, Personalausweisen und anderen offiziellen Dokumenten eingetragen werden. Österreich war einst Vorreiter in der rechtlichen Anerkennung von trans Personen und erlaubte bereits ab 1997 die Eintragung des tatsächlich gelebten Geschlechts. Im Jahr 2009 wurde ein Gesetz verabschiedet, das die Änderung des rechtlichen Geschlechts ermöglichte, und seit 2019 erkennt Österreich offiziell „nicht-binär“ als Geschlecht an. Die aktuelle Entscheidung stellt einen klaren Bruch mit dieser progressiven Vergangenheit dar. Der Wiener Bürgermeister hat gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Berufung eingelegt.
Um ihr rechtliches Geschlecht in Österreich zu ändern, mussten trans Personen bisher ein klinischen Psychologen, Psychotherapeuten oder Psychiater Gutachten vorlegen, eine Geschlechtsangleichungsoperation war jedoch nicht erforderlich.
Hintergründe der Entscheidung
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs basiert auf einer restriktiven Interpretation des Begriffs „Geschlechtsidentität“. Obwohl der Verfassungsgerichtshof bereits 2018 entschieden hatte, dass Menschen „nur jene Geschlechtszuschreibungen durch staatliche Regelung hinnehmen müssen, die ihrer Geschlechtsidentität entsprechen“ und dass Artikel 8 EMRK „insbesondere Menschen mit alternativen Geschlechtsidentitäten vor einer von aussen aufgezwungenen Geschlechtszuweisung schützt“ und daher auch nicht-männliche oder weibliche Geschlechtsidentitäten als solche zu bescheinigen oder der Geschlechtseintrag auf Wunsch zu löschen ist (Verfassungsgerichtshof 15.06.2018, G 77/2018 Rz 18, 42) , hat der Verwaltungsgerichtshof diese Entscheidung nun aufgehoben.
Stattdessen stützt sich der Verwaltungsgerichtshof auf eine Nebenbemerkung in einer Entscheidung aus dem Jahr 2018, die die dritte Geschlechtsoption auf intersexuelle Menschen beschränkt, also auf Menschen, die physisch nicht eindeutig männlich oder weiblich sind. Intersexuelle Menschen in Österreich haben die Möglichkeit, ihr Geschlecht in „inter“, „anderes“, „X“ zu ändern oder es in ihrer Geburtsurkunde leer zu lassen. Im Jahr 2020 wurde die erste intersexuelle Geburtsurkunde in Österreich legal ausgestellt. Diese Interpretation ignoriert die eindeutige Aussage des Verfassungsgerichtshofs und stellt einen Rückschritt im Schutz der Rechte von trans Personen dar.
Die Europäische Menschenrechtskonvention und die Rechte von trans Personen
Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) spielt eine entscheidende Rolle beim Schutz der Rechte von trans Personen. Auf internationaler, regionaler und nationaler Ebene wird zunehmend anerkannt, wie die Menschenrechte auf Geschlechtsidentität und Geschlechtsausdruck anzuwenden sind, und es gibt eine entsprechende Dynamik hin zu einem verbesserten rechtlichen Schutz der Rechte von trans Personen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Geschlechtsidentität als Bestandteil der persönlichen Identität anerkannt und fällt somit unter den Schutz von Artikel 8 EMRK. Artikel 14 EMRK verbietet zudem Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität. Zunehmend wird auch der Geschlechtsausdruck als schützenswertes Merkmal anerkannt.
Die EMRK verpflichtet die Mitgliedstaaten, effektive und zugängliche Verfahren zur Änderung des Geschlechtseintrags für trans Personen bereitzustellen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Österreich steht im Widerspruch zu diesen Verpflichtungen und stellt einen klaren Verstoß gegen die EMRK dar.
Der Kommissar des Europarats richtet 15 Empfehlungen an die Mitgliedstaaten des Europarats, die darauf abzielen, echte positive Veränderungen im Leben von trans Personen zu erreichen und sicherzustellen, dass sie ihre Menschenrechte geniessen können. Ein zentrales Paradigma ist die Bestätigung der Menschenwürde, der körperlichen und psychischen Unversehrtheit und der persönlichen Autonomie von trans Personen. In diesem Zusammenhang empfiehlt der Kommissar, trans Personen, die dies wünschen, Zugang zur rechtlichen Geschlechtsanerkennung auf der Grundlage der Selbstbestimmung zu gewähren. Darüber hinaus sollten trans Personen Zugang zu transspezifischer Gesundheitsversorgung haben, ohne dass eine Diagnose im Bereich der psychischen Gesundheit erforderlich ist und ohne Diskriminierung.
Bereits 1980 befasste sich der EGMR im Fall „Van Oosterwijck gegen Belgien“ mit dem Recht auf Geschlechtsanerkennung einer trans Person. In den folgenden vier Jahrzehnten folgten viele weitere Fälle. Im Jahr 2015 stellte der EGMR im Fall „Identoba und andere gegen Georgien“ klar, dass alle trans Personen nach Artikel 14 der Konvention vor Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität geschützt sind.
Die europäische Rechtsprechung zur Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität ist eng mit der Entwicklung der Doktrin der positiven Pflichten der Staaten gemäß der EMRK verbunden. Es besteht die Notwendigkeit, trans Personen 차별대우 zu gewähren, wenn die Behandlung der Mehrheit in ihrem Fall eindeutig diskriminierend wäre. Die Notwendigkeit, in diesem Zusammenhang auf dem Konzept der angemessenen Vorkehrungen aufzubauen, ist offensichtlich. Dies zeigt die Entwicklung von der formalen Gleichheit hin zur tatsächlichen Gleichheit.
Die Doktrin des Ermessensspielraums, die den Staaten ein gewisses Mass an Vielfalt bei der Auslegung ihrer menschenrechtlichen Verpflichtungen einräumt, hat jedoch Auswirkungen auf die Rechte von trans Frauen. In Fällen wie „Rees gegen das Vereinigte Königreich“, „X, Y und Z gegen das Vereinigte Königreich“ und „Cossey gegen das Vereinigte Königreich“ wurden keine Verstösse gegen Artikel 8 gegen Trans Kläger festgestellt. Im Fall „Sheffield und Horsham gegen das Vereinigte Königreich“ machten zwei trans Frauen geltend, dass die Weigerung der britischen Regierung, ihre Geburtsurkunden zu korrigieren, gegen die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten verstößt.
Reaktion der Europäischen Menschenrechtskonvention
Es ist zu erwarten, dass die Europäische Menschenrechtskonvention auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Österreich reagieren wird. Mögliche Reaktionen könnten sein:
- Verurteilung der Entscheidung: Der EGMR könnte die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs als Verstoss gegen die EMRK verurteilen und Österreich auffordern, die rechtliche Anerkennung von trans Personen wiederherzustellen.
- Forderung nach Gesetzesänderungen: Der EGMR könnte Österreich auffordern, seine Gesetzgebung an die EMRK anzupassen und effektive Verfahren zur rechtlichen Geschlechtsanerkennung zu schaffen.
- Schadensersatzzahlungen: Der EGMR könnte Österreich zu Schadensersatzzahlungen an trans Personen verurteilen, die durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs diskriminiert wurden.
Es bleibt abzuwarten, wie die Europäische Menschenrechtskonvention im Detail reagieren wird. Es ist jedoch klar, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Österreich einen schwerwiegenden Rückschritt für die Rechte von trans Personen darstellt und die EMRK eine wichtige Rolle bei der Wiederherstellung dieser Rechte spielen wird.
Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Österreich ist ein besorgniserregender Trend, der die Rechte von trans Personen gefährdet und weitreichende Folgen für die LGBTQ+-Gemeinschaft in Österreich und möglicherweise auch in anderen europäischen Ländern haben könnte. Österreich muss seine Gesetzgebung an die Europäische Menschenrechtskonvention anpassen und die rechtliche Anerkennung von trans Personen in vollem Umfang wiederherstellen.
Es ist wichtig, dass die Zivilgesellschaft, Menschenrechtsorganisationen und die internationale Gemeinschaft diese Entscheidung verurteilen und sich für die Rechte von trans Personen in Österreich einsetzen. Nur durch gemeinsamen Druck kann erreicht werden, dass Österreich seine menschenrechtlichen Verpflichtungen erfüllt und trans Personen den Schutz und die Anerkennung gewährt, die ihnen zustehen.
